Lizenz für eingeschränkte Nutzung

Letzte Aktualisierung: 18. Juni 2026

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Diese Lizenzvereinbarung zur eingeschränkten Nutzung („Vereinbarung“) wird zwischen Rocket Software, Inc. oder einem ihrer verbundenen Unternehmen („Rocket“) und dem Endkunden („Endkunde“) geschlossen. Diese Vereinbarung tritt mit dem früheren der folgenden Zeitpunkte in Kraft: (i) dem Datum, an dem der Endkunde diese Bedingungen elektronisch akzeptiert, oder (ii) dem Datum, an dem Rocket erstmals Zugriff auf das jeweilige Produkt gewährt („Wirksamkeitsdatum“). Diese Vereinbarung regelt die Gewährung einer Lizenz zur eingeschränkten Nutzung der Produkte durch Rocket. Sofern für das jeweilige Produkt eine zusätzliche Lizenzgenehmigung („ALA“) erteilt wurde (verfügbar unter https://www.rocketsoftware.com/en-us/legal/agreements oder auf Anfrage), ist diese ALA durch Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und einer ALA hat diese Vereinbarung Vorrang, soweit sie die Nutzung der Produkte durch den Endkunden stärker einschränkt; die ALA gilt nur, soweit sie mit dieser Vereinbarung übereinstimmt oder restriktiver ist. Weitere, hier nicht definierte Begriffe in Großbuchstaben sind in Abschnitt 9 aufgeführt.

 

1. Lizenz für eingeschränkte Nutzung

A. Lizenzgewährung. Rocket gewährt dem Endkunden eine persönliche, widerrufliche, nicht-exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Produkte ausschließlich für die in diesem Vertrag und gegebenenfalls in der ALA („Lizenz für eingeschränkte Nutzung“) festgelegten Zwecke, vorbehaltlich etwaiger darin enthaltener nutzungsabhängiger Lizenzbestimmungen. Alle Produkte gelten mit der Lieferung als abgenommen.

 

B. Zulässige eingeschränkte Nutzungen. Die Lizenzvereinbarung (ALA) oder das Bestelldokument kann die Art der Lizenz für eingeschränkte Nutzungen festlegen, die Folgendes umfassen kann:

(i) Evaluierung - Verwendung beim Endkunden zur internen Evaluierung zur Unterstützung einer Kaufentscheidung;

(ii) Testzugang – Online- oder gehosteter Zugang für einen begrenzten Zeitraum zur Unterstützung einer Kaufentscheidung;

(iii) Beta - Verwendung eines Vorabversionsprodukts zu Testzwecken;

(iv) Demonstration – Verwendung des Produkts mit generischen, nicht proprietären Daten ausschließlich zur Demonstration der Produktfunktionalität; oder

(v) Freemium – Nutzung mit eingeschränkter Funktionalität.

Sofern in der ALA oder im Bestelldokument keine Art der eingeschränkten Nutzungslizenz angegeben ist, ist die Nutzung ausschließlich für interne, nichtkommerzielle und nichtproduktionsbezogene Zwecke gestattet.

 

C. Beschränkungen. Der Endkunde darf die Produkte nicht: (i) außerhalb des Geltungsbereichs der Lizenz für die beschränkte Nutzung oder, zur Klarstellung, für Produktions-, kommerzielle oder umsatzgenerierende Zwecke, Entwicklung, Vertrieb, Benchmarking oder Wettbewerbsanalysen verwenden; (ii) kopieren, übertragen, unterlizenzieren, abtreten, verteilen oder anderweitig Dritten zugänglich machen, mit Ausnahme der eigenen Mitarbeiter des Endkunden, die mit der beschränkten Nutzung befasst sind; (iii) außerhalb des Landes verwenden, in dem die Produkte dem Endkunden erstmals zur Verfügung gestellt wurden; (iv) die Produkte oder die Dokumentation übersetzen, modifizieren oder davon abgeleitete Werke erstellen; (v) die Produkte zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist; (vi) den Zeitraum der beschränkten Nutzung oder einer nutzungsabhängigen Lizenz überschreiten; (vii) Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf geistiges Eigentum verändern; oder (viii) das geistige Eigentum von Rocket oder seinen Lizenzgebern verletzen oder widerrechtlich aneignen.

 

D. Laufzeit; Kündigung. Die Nutzungsdauer ist in der jeweiligen Lizenzvereinbarung (ALA) oder im Bestelldokument festgelegt. Ist dort keine Laufzeit angegeben, beträgt sie: (i) 30 Tage ab dem Datum, an dem das Produkt für Standardevaluierungen zum Download bereitsteht; oder (ii) 90 Tage ab dem Datum der Verfügbarkeit für Vorab- oder Betaversionen. Rocket kann die Nutzungsdauer nach eigenem Ermessen und nach Benachrichtigung des Endkunden verlängern. Rocket kann diese Vereinbarung oder jede Nutzungslizenz jederzeit fristlos kündigen. Nach Ablauf oder Kündigung hat der Endkunde die Nutzung der Produkte unverzüglich einzustellen, alle Kopien zu deinstallieren und zu vernichten und auf Anfrage innerhalb von 30 Tagen eine schriftliche Bestätigung über die Einhaltung der Bestimmungen vorzulegen.

 

E. Kein Support oder Wartung. Rocket ist nicht verpflichtet, Support, Wartung, Updates oder sonstige Dienstleistungen für Produkte unter einer Lizenz für eingeschränkte Nutzung bereitzustellen. Rocket kann Funktionen, Spezifikationen oder andere Eigenschaften der Produkte jederzeit und ohne Vorankündigung ändern und ist nicht verpflichtet, eine endgültige Version zu veröffentlichen.

 

2. GEISTIGES EIGENTUM

Rocket, seine verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber besitzen und behalten alle Rechte, Titel und Ansprüche an sämtlichem geistigen Eigentum der Produkte, der Dokumentation und aller davon abgeleiteten Werke, einschließlich KI-Modellen, Trainingsdaten und Algorithmen. Die einzigen Rechte des Endkunden an den Produkten sind die in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten eingeschränkten Nutzungslizenzen. Soweit Rocket nicht automatisch kraft Gesetzes Rechte, Titel oder Ansprüche an Rockets geistigem Eigentum zustehen, überträgt der Endkunde diese Rechte, Titel und Ansprüche unwiderruflich an Rocket. Für in die Produkte integrierte Drittanbietersoftware gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Rocket darf Feedback des Endkunden zur Verbesserung seiner Produkte oder Dienstleistungen verwenden, sofern dieses Feedback den Endkunden oder dessen Nutzer nicht identifiziert.

 

3. Vertraulichkeit

Die Produkte, die Dokumentation und alle Informationen, die Rocket dem Endkunden im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt, sind vertrauliche Informationen von Rocket. Der Endkunde darf die vertraulichen Informationen ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung nutzen und muss zu deren Schutz wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, mindestens jedoch die gleichen Maßnahmen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen anwendet. Der Endkunde ist verpflichtet, Rocket unverzüglich über jede unbefugte Nutzung oder Offenlegung zu informieren. Der Endkunde darf vertrauliche Informationen nur an Mitarbeiter weitergeben, die diese Informationen für die eingeschränkte Nutzung benötigen und die durch schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen, die mindestens so streng sind wie diese Bedingungen, gebunden sind. Vertrauliche Informationen umfassen nicht Informationen, die: (i) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich zugänglich sind oder werden; (ii) sich vor der Offenlegung ohne Einschränkung im Besitz des Endkunden befanden; oder (iii) vom Endkunden unabhängig und ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden. Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung gemäß Abschnitt 1 D. Laufzeit; Beendigung hat der Endkunde alle vertraulichen Informationen unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten und die Vernichtung auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

 

4. DATEN UND PRIVATSPHÄRE

Der Endkunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Rechtmäßigkeit und Sicherheit seiner Daten. Er darf für die eingeschränkte Nutzung nur generische, nicht proprietäre oder anonymisierte Daten verwenden und hat die Verwendung oder Verarbeitung personenbezogener Daten oder personenbezogener Informationen („PII“) im Zusammenhang mit den Produkten und der eingeschränkten Nutzung zu unterlassen. Der Endkunde darf Rocket keine PII übermitteln, außer zum Bezug der Produkte und der Download-Anleitung. Die Nutzung der Daten erfolgt auf eigenes Risiko. Rocket übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Übermittlung, Verarbeitung, Speicherung oder den Verlust der Daten. Rocket kann die Daten jederzeit und ohne Vorankündigung löschen. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und -bestimmungen. Die zwischen den Parteien ausgetauschten personenbezogenen Daten werden gemäß Rockets globaler Datenschutzerklärung behandelt, die unter https://www.rocketsoftware.com/en-us/legal/agreements abrufbar ist.

 

5. KI UND SOFTWARE VON DRITTANBIETERN

Sofern die Produkte Funktionen künstlicher Intelligenz („KI“) enthalten, erkennt der Endkunde Folgendes an: (i) Der Endkunde trägt die alleinige Verantwortung für seine Interaktionen mit und sein Vertrauen in KI-Ergebnisse; (ii) KI-Ergebnisse können ungenau oder irreführend sein oder Material enthalten, das nicht durch geistige Eigentumsrechte geschützt ist; (iii) der Endkunde verpflichtet sich, die Produkte in Übereinstimmung mit geltendem Recht und nicht für automatisierte oder halbautomatisierte Entscheidungsfindung oder zum Testen unserer Produkte zu verwenden und keine personenbezogenen Daten für solche Zwecke zu generieren oder zu verarbeiten, die Menschen betreffen; (iv) der Endkunde verpflichtet sich, die Produkte so zu verwenden, dass Fairness, Transparenz und menschliche Eingriffe gewährleistet sind. Der Endkunde gewährt Rocket eine gebührenfreie, weltweite und unbefristete Lizenz zur Speicherung, Nutzung und Einbindung von Endkundendaten und allen im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte generierten KI-Ergebnissen zum Zwecke des Trainings von KI-Modellen, der Verbesserung von Algorithmen und der Entwicklung oder Erweiterung der Produkte und Dienstleistungen von Rocket. Für in die Produkte integrierte Drittanbietersoftware gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Informationen zu Drittanbietersoftware finden Sie in der Dokumentation, einer dem Produkt beigefügten Datei oder der entsprechenden Lizenzvereinbarung.

 

6. Gewährleistungsausschluss

Produkte, die unter einer Lizenz mit eingeschränkter Nutzung bereitgestellt werden, werden ohne jegliche Gewährleistung „wie besehen“ und „wie verfügbar“ angeboten. Rocket, seine verbundenen Unternehmen und Lizenzgeber schließen jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung aus, insbesondere die Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter sowie die Gewährleistung, dass: (I) die Produkte ununterbrochen oder fehlerfrei funktionieren oder in Kombination mit anderer Hardware, Software oder Daten funktionieren; (II) KI-Ausgaben oder andere Ergebnisse genau oder zuverlässig sind; (III) Fehler oder Mängel behoben werden; oder (IV) die Produkte frei von Viren oder Schadcode sind. Der einzige Rechtsbehelf des Endkunden besteht darin, die Nutzung der Produkte einzustellen.

 

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

ROCKET, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND LIZENZGEBER HAFTEN NICHT FÜR: (I) FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN, VERSCHÄDIGTE SCHÄDEN, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER ZUFÄLLIGE SCHÄDEN; ODER (II) UNTERBRECHUNGEN DES GESCHÄFTSBETRIEBS, DATENVERLUST ODER -BESCHÄDIGUNG, GEWINN- ODER UMSATZVERLUST, KOSTEN FÜR VERSICHERUNGEN, FIRMENWERTVERLUST ODER DAS FEHLERN EINES RECHTSMITTELS, SEINEN WESENTLICHEN ZWECK ZU ERFÜLLEN.

Mit Ausnahme von Tod oder Körperverletzung, Sachschäden, vorsätzlichem Fehlverhalten oder Betrug und ausschließlich soweit diese von Rocket verursacht wurden, ist die Gesamthaftung von Rocket für jegliche Ansprüche aus diesem Vertrag auf den Betrag beschränkt, den der Endkunde in den zwölf Monaten vor der Geltendmachung des Anspruchs an Rocket für das Produkt gezahlt hat, das Anlass zu dem Anspruch gibt. Wurden keine Gebühren gezahlt, ist die Haftung von Rocket auf einhundert US-Dollar (USD 100,00) begrenzt.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten unabhängig von der Art der Klage oder der Haftungsgrundlage und unabhängig davon, ob Rocket auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Rocket haftet nicht für Ansprüche, die später als 12 Monate nach Kenntnisnahme des schadensbegründenden Sachverhalts durch den Endkunden geltend gemacht werden.

 

8. Verschiedenes

A. Änderungen. Rocket kann diese Vereinbarung jederzeit ändern, indem die Bedingungen unter der entsprechenden URL aktualisiert werden. Die fortgesetzte Nutzung der Produkte durch den Endkunden nach einer Änderung gilt als Annahme der aktualisierten Bedingungen. Der Endkunde darf diese Vereinbarung nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Rocket ändern.

B. Abtretungsverbot. Der Endkunde darf diesen Vertrag oder seine Rechte und Pflichten daraus nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Rocket abtreten. Jede versuchte Abtretung, die gegen diese Bestimmung verstößt, ist unwirksam.

C. Einhaltung von Gesetzen; Export. Der Endkunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren US-amerikanischen, ausländischen und internationalen Gesetze und Vorschriften, insbesondere jener in Bezug auf Exportkontrollen, Korruptionsbekämpfung, die Nutzung von KI und Datenschutz. Der Endkunde darf die Produkte nicht unter Verstoß gegen geltendes Recht exportieren, reexportieren, übertragen oder den Zugriff darauf gestatten, insbesondere nicht in sanktionierte, mit einem Embargo belegte oder verbotene Länder, an Personen oder für bestimmte Verwendungszwecke („Verbotene Verwendungen“). Der Endkunde ist für die Prüfung auf Verbotene Verwendungen und die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich und stellt Rocket von jeglichen Ansprüchen aufgrund eines Verstoßes gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze frei. Rocket kann diesen Vertrag bei einem Verstoß des Endkunden gegen diesen Abschnitt fristlos kündigen.

D. Billigkeitsrechtlicher Rechtsschutz. Ein Verstoß des Endkunden gegen die Lizenz- oder Vertraulichkeitsbedingungen kann Rocket einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen, für den ein finanzieller Ausgleich nicht ausreichend wäre. Rocket ist berechtigt, neben allen anderen gesetzlichen oder billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfen auch Unterlassungsansprüche oder andere billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe geltend zu machen, ohne eine Sicherheitsleistung leisten oder einen nicht wiedergutzumachenden Schaden nachweisen zu müssen.

E. Anwendbares Recht; Gerichtsstand. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Commonwealth of Massachusetts unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Bundes- und Landesgerichte in Boston, Massachusetts. Jede Partei verzichtet auf das Recht auf ein Geschworenengericht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Uniform Computer Information Transaction Act (UCITA) finden keine Anwendung.

F. Fortgeltung; Allgemeines. Die Abschnitte 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9 bleiben auch nach Beendigung oder Ablauf dieses Vertrags in Kraft. Sollte eine Bestimmung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt wirksam. Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen. Jede Partei ist ein unabhängiger Vertragspartner. Dieser Vertrag ist in englischer Sprache verfasst; im Falle von Widersprüchen zu einer Übersetzung ist die englische Fassung maßgebend. Die Nichtausübung eines Rechts oder Rechtsmittels durch Rocket stellt keinen Verzicht dar. Dieser Vertrag begründet keine Rechte für Dritte.

Nutzer der US-Regierung. Produkte und Dokumentation sind „kommerzielle Produkte“ im Sinne von 48 CFR 2.101 und umfassen gegebenenfalls „kommerzielle Computersoftware“ und „kommerzielle Computersoftware-Dokumentation“ gemäß 48 CFR 12.212 und 227.7202. Endnutzer der US-Regierung sind berechtigt, die Produkte ausschließlich als kommerzielle Produkte und nur mit den Rechten zu nutzen, die allen anderen Endnutzern gemäß dieser Vereinbarung gewährt werden.

 

9. Definitionen

„Zusätzliche Lizenzgenehmigung“ oder „ALA“ bezeichnet die zusätzlichen Softwarelizenzbedingungen, die die Nutzung eines bestimmten Produkts regeln und unter https://www.rocketsoftware.com/en-us/legal/agreements oder auf Anfrage erhältlich sind.

„KI-Ausgabe(n)“ bezeichnet jegliche Inhalte, Daten oder Ergebnisse, die von den Produkten unter Verwendung von KI- oder maschinellen Lernfunktionen generiert werden, einschließlich Text, Code, Bilder oder Modelle.

„Lieferung“ bedeutet, dass Rocket dem Endkunden ein Produkt über elektronischen Zugriff bereitgestellt hat.

Unter „Dokumentation“ versteht man die Benutzerhandbücher und Schulungsunterlagen von Rocket, die die jeweils aktuellen Spezifikationen und Anforderungen enthalten und dem Endkunden elektronisch oder in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Unter „geistigem Eigentum“ versteht man jegliches geistige Eigentum, einschließlich Erfindungen, Patente, Urheberrechte, Marken, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Urheberpersönlichkeitsrechte, Lizenzen und alle anderen immateriellen Eigentumsrechte, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht.

„Endbenutzer-Kundendaten“ bezeichnet Daten oder Informationen, die vom Endbenutzer-Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte übermittelt werden.

„Maßgemessene Lizenz“ bedeutet eine Lizenz, die durch den Zeitraum, die Anzahl und Art der Benutzer, Transaktionen, Kopien, Plätze, Sitzungen, MIPS, MSUs oder eine andere im jeweiligen ALA oder Bestelldokument festgelegte Menge oder ein anderes Maß beschränkt ist.

Der Begriff „Bestelldokument“ bezeichnet jedes Dokument oder jeden Mechanismus, mit dem Rocket die Produkte dem Endkunden zur eingeschränkten Nutzung zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ein formelles Bestellformular, eine Leistungsbeschreibung, eine Produktwebseite, ein Online-Portal, eine Click-Through- oder Browse-Wrap-Vereinbarung oder eine andere schriftliche oder elektronische Mitteilung, die von Rocket ausgestellt oder akzeptiert wird.

„Produkt(e)“ bezeichnet die von Rocket im Rahmen dieses Vertrags für die hierin festgelegten eingeschränkten Verwendungszwecke bereitgestellten proprietären Softwareprodukte sowie die gesamte zugehörige Dokumentation.

„Drittanbietersoftware“ bezeichnet Open-Source-Software, KI-Modelle und jegliche andere Drittanbietersoftware, die in die Produkte integriert ist.

„Nutzung“ bedeutet (i) das Herunterladen, Installieren oder Kopieren eines Teils des Produkts; (ii) das Erstellen, Verarbeiten oder Ändern von Code, Daten oder Arbeitslasten jeglicher Art mit dem Produkt; (iii) den Zugriff auf das Produkt in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt; (iv) das Erhalten oder Anwenden von Lizenzschlüsseln für das Produkt; oder (v) das Verwalten oder Warten des Produkts auf dafür vorgesehenen Geräten.